
Therapie & Kosten
Die Therapie beruht auf den wissenschaftlich anerkannten Behandlungsverfahren der Verhaltenstherapie.
Folgende Störungsbilder können behandelt werden:
- Affektive Störungen (z.B. Depression, bipolare affektive Störung)
- Angststörungen
- Somatoforme Störungen
- Sexuelle Funktionsstörungen
- Persönlichkeitsakzentuierungen
- Stress und Burnout
- Sucht
- Für die Behandlung von Traumafolgestörungen empfehle ich das Traumanetzwerk Sachsen
Auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer Lernbehinderung biete ich eine verhaltenstherapeutische Behandlung an.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen wird wie folgt durchgeführt:
Privatversicherte
Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer Indikation in der Regel von privaten Krankenversicherungen übernommen.
Erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einer Psychologischen Psychotherapeutin übernimmt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Ist z.B. ein Antrag notwendig?).
Die Honorierung der Behandlung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie den Neuen Abrechnungsempfehlungen (Juli 2024).
Erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einer Psychologischen Psychotherapeutin übernimmt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Ist z.B. ein Antrag notwendig?).
Die Honorierung der Behandlung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie den Neuen Abrechnungsempfehlungen (Juli 2024).
Beihilfeberechtigte
Als beihilfeberechtigte PatientIn bringen Sie bitte die notwendigen Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie mit in die Praxis. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie, inwieweit Ihre private Krankenversicherung psychotherapeutische Leistungen abdeckt.
SelbstzahlerInnen
Als SelbstzahlerIn brauchen Sie keine Vorgaben einer Krankenkasse zu berücksichtigen.
Sie können direkt mit mir einen Behandlungsvertrag abschliessen, der sich wie bei den Privatversicherten an der GOP und den Neuen Abrechnungsempfehlungen (Juli 2024) orientiert.
Sie können direkt mit mir einen Behandlungsvertrag abschliessen, der sich wie bei den Privatversicherten an der GOP und den Neuen Abrechnungsempfehlungen (Juli 2024) orientiert.
Gesetzlich Krankenversicherte
Anfragen von gesetzlich Versicherten nehme ich leider nicht mehr an, da die Bewilligungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen für Privatpraxen zu restriktiv geworden ist.